1 Dezember 2007 - 11:29Pressemitteilung der BAM zu Silvesterfeuerwerk

Pressemitteilung Nr. 23 vom 12. Dezember 2007
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Silvesterfeuerwerk 2007
Neue Richtlinie für ein europaweit einheitliches Qualitäts- und
Sicherheitsniveau von Feuerwerksartikeln

Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat dieses Jahr 219
neue Feuerwerkskörper auf ihre Sicherheit überprüft. Zusätzlich wurden bei
27 bekannten Feuerwerkskörpern Änderungen überprüft. 134 Feuerwerkskörper
erhielten die Zulassung, 85 wurden abgelehnt und eine Zulassung wurde
widerrufen. Damit lag die Zahl der Ablehnungen bei 39 %.

Der Trend hin zu Kombinationsfeuerwerken (Batterien und Kombinationen) hält
unvermindert an. Hier wurden die Effekte im Hinblick auf Farben und
Variationen deutlich weiter verbessert.

Gegenüber dem Vorjahr verringerten sich die Ablehnungen um 4 %. Dieser
erfreuliche Verlauf ist auf die verstärkte Einflussnahme der Importeure auf
die Fertigungskontrolle in China zurückzuführen.

Feuerwerkskörper ohne Zulassung der BAM oder mit gefälschtem
Zulassungszeichen bergen in ihrer Wirkung häufig ein hohes Risiko in sich.
Sie sind daher in der Sicherheit ihrer Handhabung und Qualität nicht
einschätzbar. Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug, denn sie enthalten
explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten.

Ein Zulassungszeichen lautet zum Beispiel: BAM – P II – 2526

Seit diesem Jahr ist die neue europäische Richtlinie 2007/23/EG über das
Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände, also auch von
Silvesterfeuerwerk in Kraft.

Die Richtlinie soll Handelsschranken verringern und darüber hinaus das
Qualitäts- und Sicherheitsniveau der pyrotechnischen Gegenstände in Europa
vereinheitlichen. In Zukunft ist nur noch eine „Zulassung“ für Europa
erforderlich. Die EU-Mitgliedstaaten haben 30 Monate Zeit, diese Richtlinie
in nationales Recht zu übernehmen. Das gilt natürlich auch für Deutschland,
wo die Umsetzung mit dem 4. Sprengänderungsgesetz realisiert wird. Die BAM
strebt eine schnelle Umsetzung an, um zügig ein einheitliches Prüfverfahren
zu erhalten.

Die Richtlinie 2007/23/EG schreibt für die pyrotechnischen Gegenstände ein
modular aufgebautes Konformitätsbewertungsverfahren vor. Ein
Konformitätsbewertungsverfahren weist nach, dass die im Geschäft gekaufte
Rakete mit ihrem zugelassenen Baumuster übereinstimmt. Das
Konformitätsbewertungsverfahren besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. Der
erste Teil ist die Baumusterprüfung nach Modul B. Dieser entspricht den
derzeitigen Zulassungsverfahren durch die BAM, wobei die BAM eine der
wenigen Institutionen in Europa ist, die bereits heute schon nach den
Europäischen Normen prüft.

Der zweite Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens stellt die gleich
bleibende Produktqualität sicher. Dazu werden Verträge mit den Herstellern
zur Überprüfung deren Qualitätssicherung nach den Modulen C, D oder E
abgeschlossen.

Das aktuelle Warenangebot und die genauen Produktionszahlen können erfragt
werden beim

Verband der Pyrotechnischen Industrie
An der Pönt 48
40885 Ratingen
Telefon: +49 2102-18 62 00

Auskünfte:
Lutz Kurth, Arbeitsgruppe Pyrotechnik
htm> der Fachgruppe II.3 Explosivstoffe
Telefon: +49 30 8104-1234
Mail: lutz.kurth@bam.de

Internet:
Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper der Klasse I: www.bam.de/p1.htm
Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper der Klasse II: www.bam.de/p2.htm
Fotos: Fotos zum Download: www.bam.de/silvester_2007.htm oder auf Anfrage

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