17 Juni 2007 - 14:46Keinen Schadensersatz für verschreckte Kühe
In Oldenburg forderte ein Bauer für seine von einem Feuerwerk traumatisierten Kühe Schadensersatz. Das entsprchende Landgericht hat nun auch im Revisionsverfahren bestätigt, dass der Bauer keinen Anspruch auf Schadensersatz hat.
Der Bauer forderte von der Feuerwerksfirma 26000€. Mit der Begründung, dass seine Kühe seit dem Feuerwerk, was etwa einen halben Kilometer entfernt abgebrannt wurde, nicht mehr zu melken gewesen seien. Auch erst später hinzugekommene Tiere sind nach Ansicht des Bauers durch das Feuerwerk, was sie selber nicht erlebt haben, beeinträchtigt worden.
In der ersten Instanz wurde die Schadensersatzforderung mit der Begründung abgewiesen, dass der Schaden der Kühe nicht dem Feuerwerker zuzurechnen seie. Natürlich müsse er als Feuerwerker auf Dritte achten, müsse aber nicht einkalkulieren, dass Kühe auch nach Monaten und Jahren durch das Feuerwerk verschreckt sein könnten.
Der nach dem Sprengstoffgesetz vorgeschriebene Schutz für Dritte seie durch so ein Sachverhalt nicht verletzt. Dies ist bei psychisch beeinträchtigten Kühen nicht der Fall. Besonders bei Kühen, die zum Zeitpunkt des Feuerwerkes nicht auf dem Hof waren. Wenn diese von anderen Kühen verrückt gemacht werden, liegt dies ebenfalls nicht in der Verantwortung des Feuerwerkers.
Noch keine Kommentare