21 März 2007 - 18:15Schäden durch Feuerwerk: Versicherungen
Feuerwerke nehmen in den letzten Jahren nicht nur zu Silvester zu. Durch schwerwiegende Fahrlässigkeit, aber auch durch dumme Zufälle, entstehen jedes Jahr Millionenschäden. Doch wer kommt bei einem Großfeuerwerk / Silvesterfeuerwerk für Schäden auf? Hier eine kleine Auflistung für Versicherungen:
Hausratversicherung
Die Hausratsvesicherung ersetzt in der Regel alle Sachschäden, die durch Feuerwerk entstehen.
Ein Problem mit der Versicherung wird man nur bekommen, wenn man in der Wohnung Feuerwerkskörper abbrennt, die nicht für dein Inneneinsatz gedacht sind. Auf jedem Feuerwerkskörper ist eine Bedienungsanleitung aufgedruckt, an die man sich unbedingt halten sollte. Feuerwerk ist kein Spielzeug!
Wohngebäudeversicherung
Falls durch Feuerwerk ein ganzes Haus Feuer fängt, ist die Wohngebäudeversicherung für den Ersatz des Schadens verantwortlich. Es werden allerdings keine Schäden an Einrichtungsgegenständen ersetzt. Dafür ist die Hausratsversicherung.
Wichtig zu erwähnen ist es, dass auch ein Schaden an einem Briefkasten von der Wohngebäudeversicherung gezahlt wird.
Private Haftpflichtversicherung
Die Private Haftpflichtversicherung hat nur eine Bedeutung für den Verursacher des Schadens. Wenn Schäden durch die sachgemäße Zündung von Böllern, Raketen, Feuerwerksbatterien und Feuerwerksvulkanen entstehen, zahlt diese Versicherung.
Krankenversicherung
Bei Verletzungen durch Feuerwerks, die bei einem Arzt, im Krankenhaus, vom Notarzt etc. behandelt werden, kommt die Krankenversicherung auf. Wenn der Verursacher des Schadens ermittelbar ist, wird sich die Krankenversicherung die Kosten bei seiner Haftpflichtversicherung zurückholen.
Schon 4 Kommentare
06 Apr 2007 - 19:18
Da kann man nur hoffen das man das alles nie braucht! Aber das Risiko ist ja leider immer mit dabei.. Feuerwerk ist halt kein Spielzeug…
03 Mai 2007 - 22:34
[...] an Gast einen Schaden in Ihrer Wohnung so übernimmt seinen private Haftpflichtversicherung die [...]
03 Jan 2008 - 15:34
Wieso Anwalt?????? So eine Horrorantwort. Hier zahlt die Gebäudeversicherung ohne Probleme. Und ohne Anwalt.
09 Jan 2008 - 14:18
Bei uns ist ähnliches über den Jahreswechsel passiert: Loch in Kunststoff-Doppelstegplatte der Terrassenüberdachung (1 Jahr alt), keine wirkliche Ursache erkennbar, außer ein herumliegendes Stöckchen einer Silvesterrakete. Versicherung will Ursache und Hergang wissen. Was muss ich angeben? Hat Ihre Versicherung auf die Schadensmeldung reagiert? Wenn ja, wie? Wäre für jeden Tipp sehr dankbar!