2 März 2007 - 16:52Nach Silvester noch Feuerwerk übrig?
In der Regel kein Problem, allerdings sollte man auch zu seiner eigenen Sicherheit die Lagervorschriften für Feuerwerk beachtet werden!
Dort gilt erstmal: Kein Feuerwerk in bewohnten Räumen lagern!
In unbewohnten Nebenräumen, also z.B. in einer Abstellkammer darf bis zu 50kg Brutto gelagert werden. Davon dürfen nur 10kg in nicht geprüften Verpackungen vorhanden sein. Das heißt konkret: Raketen, Böller und Fontänen nur in der orginalen Sicherheitsverpackung aufbewahren.
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