5 Januar 2007 - 22:59Bundesanstalt für Materialprüfung über Verwendung von Anzündmitteln

Die Bundesanstalt für Materialprüfung, unter anderem Zulassungsstelle für Feuerwerkskörper, beschreibt in einer Bekanntmachung die Verwendung von Litze zum Anzünden von Feuerwerkskörpern der Klasse II durch Privatpersonen.

Nun ist es also klar, die Verwendung der Litze/Feuerwerkszündschnur ist auch für nicht-Pyrotechniker legal!

Stellungnahme der BAM zu Anzündmitteln

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