5 Januar 2007 - 23:09Beschädigte Autos in der Silvesternacht
Nach dem Bunten Treiben in der Silvesternacht kommt es dann am Neujahrsmorgen oft zum bösen Erwachen.
Das eigene Auto ist durch Raketen, Böller oder andere Feuerwerkskörper beschädigt. Nur wie geht es dann weiter?
Wird der Verursacher noch in der Silvesternacht auf frischer Tat ertappt, muss der Verursacher den entstandenen Schaden ersetzten. Dies übernimmt allerdings, solange kein Vorsatz vorliegt, die Haftpflichtversicherung des Täters.
Wenn der Schaden allerdings erst am nächsten Tag entdeckt und der Verursacher nicht sicher ermittelt werden kann, muss man wohl in den sauren Apfel beißen. Es ist dem Geschädigten anzuraten die Beschädigung bei der Polizei anzuzeigen und sie dann seiner Versicherung zu melden.
Hier muss der Vorfall, wie bei allen anderen Versucherungsschäden auch, die Versicherung innerhalb von einer Woche gemeldet werden.
Falls das Auto versehntlich von Nachbars Kindern beschädigt wurde, während sie mit Knallern gespielt haben, müssen die Eltern des Kindes diesen Schaden bezahlen, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, indem sie es zugelassen haben, dass ihre Kinder mit Feuerwerkskörpern der Klasse II umgehen, die erst für Personen ab 18 Jahren erlaubt sind.
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